Die Arzneimittelsicherheit ist Teil der Pharmakologie und Pharmazie.
Zu beiden Bereichen machen deshalb alle Packungsbeilagen und Fachinformationen (einheitlich) unter den Nummern 5 und 6 die erforderlichen Angaben insbesondere zur Lagerung und Haltbarkeit.
Fehlen die für den klinischen Alltag wichtigen Hinweise, kann nur der Hersteller selbst Auskunft geben.
Einheitliche Regeln für die Aufbewahrung „aufgezogener Medikamente“ können nicht aufgestellt werden.
Siehe die Anlage und:
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